Fällt mein Fahren unter das Güterkraftverkehrsgesetz?
Viele Menschen, die mit MUVN fahren, fragen sich irgendwann: Mache ich hier schon etwas, das als gewerblicher Transport gilt? Brauche ich dafür eine Erlaubnis? Kann ich etwas falsch machen? Das ist ein normaler Gedanke. Du willst wissen, ob du sicher unterwegs bist. Genau das erklären wir dir hier.
Was das GüKG eigentlich meint
Das GüKG ist für Unternehmen gedacht, die Transporte beruflich anbieten und durchführen. Gemeint sind professionelle Logistiker mit eigenen Fahrzeugen, festen Touren, Fahrern und einer Organisation, die Tag für Tag Transporte durchführt.
Kurz gesagt: Das Gesetz richtet sich an echte Transportfirmen. Nicht an Menschen, die ihre tägliche Fahrt nutzen, um jemanden zu unterstützen.
Warum du als Pendler:in oder Gelegenheitsfahrer:in nicht betroffen bist
Wenn du ohnehin unterwegs bist und dabei einen Gegenstand mitnimmst, macht dich das nicht zum/zur Transportunternehmer:in. Du betreibst keine eigene Transportfirma. Du planst keine Profi-Routen. Du fährst einfach deine Strecke und nutzt den freien Platz im Fahrzeug.
Auch wenn du ab und zu fährst und dir etwas dazuverdienst, bleibst du außerhalb des GüKG, solange du kein professionelles Angebot betreibst. Dein Fahren bleibt privat oder gelegentlich.
Und wenn ich etwas häufiger fahre?
Manche Fahrer:innen sind besonders häufig unterwegs und nehmen daher öfter Gegenstände mit. Wichtig ist nur, dass du nicht als eigenes Transportunternehmen auftrittst. Solange du keine eigenen gewerblichen Transporte anbietest und keine Verantwortung eines Frachtführers/einer Frachtführerin übernimmst, brauchst du keine Erlaubnis.
Hinweis für dich
Wir dürfen dir keine rechtliche oder steuerliche Beratung geben. Wir zeigen dir nur, welche Pflichten es geben kann und wie du sie einordnen kannst. Es gelten immer die aktuellen AGB von MUVN. Sie sind die Grundlage für alles, was auf der Plattform passiert. So hast du eine klare und verlässliche Orientierung.

.jpg)